Methodische Vorbemerkungen

Der vorliegende Bericht liefert eine Bestandsaufnahme zur Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Land Niedersachsen in Form eines datengestützten Monitorings. Auf Basis von Tabellen der amtlichen Statistik und der Bundesagentur für Arbeit schaffen 48 Indikatoren einen Überblick zu den Themenbereichen Bevölkerung & Demografie (1), Rechtliche Integration (2), Kinderbetreuung (3), Bildung & Qualifikation (4), Erwerbstätigkeit & Arbeitsmarkt (5), Lebensunterhalt & Soziale Sicherung (6), Familie & Wohnen (7) sowie Politische & Gesellschaftliche Teilhabe (8).

Tabellen, Grafiken und beschreibende Texte
Zu jedem der über 60 Indikatoren sind die zentralen statistischen Ergebnisse in einer Tabelle und als anschauliche Grafik verfügbar. Zudem definieren dort kurze Texte den Indikator in seiner Bedeutung für die Teilhabe und fassen die wichtigsten Hinweise zur Methodik der Daten zusammen. Der Fokus liegt dabei neben dem Landesergebnis auf den Zahlen der vier Statistischen Regionen (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems). Sie bilden die Ebene der NUTS-II-Regionen ab, die – als nächste Ebene unterhalb des Bundeslandes – regionale Vergleiche mit Gebieten gleicher Größenordnung im europäischen Raum ermöglichen. Werte auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte liegen für XX der insgesamt XX Indikatoren vor. Sie sind zusätzlich in thematischen Karten dargestellt. Wo die Datenlage es ermöglicht, sind zusätzlich Ergebnisse für die drei kreisangehörigen Großstädte Niedersachsens, die Landeshauptstadt Hannover, Hildesheim und Göttingen, aufgeführt.

Ausländische Bevölkerung und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Der Begriff „Migrationshintergrund“ wird im Niedersächsischen Integrationsmonitoring synonym zu „Zuwanderungsgeschichte“ verwendet, soweit es im Sinne einer fachsprachlich präzisen Ausdrucksweise erforderlich ist. Die Definition folgt den verwendeten Statistiken und ist möglichst umfassend angelegt. Die Individualität der Menschen und die Unterschiede zwischen den erfassten Bevölkerungsgruppen können insofern in den Daten nicht abgebildet werden, sind jedoch bei ihrer Interpretation zu beachten. Die Zuordnung, wann eine Person eine Zuwanderungsgeschichte bzw. einen Migrationshintergrund aufweist, ist abhängig von den Voraussetzungen der verwendeten Statistik. Das umfassendste Konzept steht aus dem Mikrozensus zur Verfügung, einer jährlichen, bundesweiten Haushaltebefragung bei 1 Prozent der Bevölkerung. In der Befragung wurde eine Reihe von Fragen zur Migration aufgenommen, aus denen der Migrationshintergrund abgeleitet werden kann. Eine vollständige Übertragung auf andere Statistiken außerhalb des Mikrozensus ist aufgrund der Komplexität der Definition nicht möglich. Zur Bestimmung des Migrationshintergrundes wird (1.) nur die Zuwanderung auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik ab 1950 berücksichtigt, um den Großteil der Zuwanderung durch kriegsbedingte Vertreibung nicht einzubeziehen. Zudem werden (2.) auch die Nachkommen der Zugewanderten berücksichtigt, die bereits in der Bundesrepublik geboren wurden und (3.) für alle Ausländerinnen und Ausländer sowie für alle Eingebürgerten ein Migrationshintergrund unterstellt.
Seit dem Jahr 2018 wird im Mikrozensus der Migrationshintergrund im weiteren Sinne jährlich berichtet. Durch eine rückwirkende Revision der Mikrozensusdaten wird auch für das Jahr 2017 der Migrationshintergrund im weiteren Sinne dargestellt. Die in den Tabellen ab dem Jahr 2017 berichteten Daten zum Migrationshintergrund entsprechen dem Migrationshintergrund im weiteren Sinne, bis 2016 wird der Migrationshintergrund im engeren Sinne abgebildet: Von den Deutschen mit Migrationshintergrund, die seit Geburt Deutsche sind, wurden bei der Definition im engeren Sinne nur jene hinzugezählt, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil im selben Haushalt lebten. Nur dann lag die für die Zuordnung entscheidende Elterninformation vor. Mit der Statistikänderung kann nun die umfassendere Definition des „weiteren Sinnes“ durchgängig verwendet und in den Tabellen fortgeschrieben werden. Die Vergleichbarkeit zwischen den Jahren sowie zwischen den früheren Berichten und dem aktuellen Bericht des Integrationsmonitorings Niedersachsen ist dadurch eingeschränkt.
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 sind unter anderem aufgrund methodischer Effekte im Rahmen einer Neugestaltung der Erhebung sowie insbesondere aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in Ihrer Datenqualität eingeschränkt. Auf die Verwendung dieser Ergebnisse wird daher verzichtet. Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf die Ergebnisse des Jahres 2020 und 2021 finden Sie auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.
Bei Auswertungen des Mikrozensus ist zu beachten, dass Stichprobenfehler umso stärker ins Gewicht fallen, je geringer die Häufigkeit der erfragten Merkmalsausprägungen ist. Daher werden in den Tabellen Werte unter 5 000 nicht ausgewiesen. Sie werden durch einen Schrägstrich (/) ersetzt. Werte zwischen 5 000 und 10 000 werden wegen ihrer eingeschränkten Aussagekraft in Klammern gesetzt. In den Ergebnistabellen kann bedingt durch Rundungsdifferenzen die Summe der Einzelwerte vom ausgewiesenen „Insgesamt“-Wert bzw. „Zusammen“-Wert abweichen.
Darüber hinaus können Zahlen zur ausländischen Bevölkerung sehr detailliert aus dem Ausländerzentralregister gewonnen und beispielsweise nach Geschlecht, Alter oder Staatsangehörigkeit ausgewiesen werden. Für den Bericht werden vorrangig Angaben zu Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aufgeführt.

Datenquellen und weiterführende Informationen
Darüber hinaus fließen weitere amtliche Statistiken in den Bericht ein. Sie können größtenteils in den einschlägigen Datenbanken, teilweise bis auf Gemeindeebene, abgerufen werden:


Auch die Statistischen Berichte Niedersachsen und weitere Veröffentlichungen des LSN stehen unter www.statistik.niedersachsen.de bereit. Zusätzliche Informationen stellt die Internetseite www.statistikportal.de (mit Gemeinschaftsveröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, u.a. zur amtlichen Sozialberichterstattung) zur Verfügung. Näheres erläutern jeweils die Indikatoren. Für eine übergeordnete Sicht auf das Migrationsgeschehen in Deutschland wird auf das Integrationsmonitoring der Länder verwiesen.