Definition des Indikators |
Staatliche Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes gezahlt. Die Empfängerquote bzw. Mindestsicherungsquote beschreibt die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner (Promille) nach Nationalität und Kreisen. Sie ist ein Indikator für die „bekämpfte Armut“ in der Gesellschaft. |
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Methodische Hinweise |
Unter dem Begriff der staatlichen Mindestsicherungsleistungen werden im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Amtliche Sozialberichterstattung“ folgende Hilfearten zusammengefasst: Leistungen nach dem SGB II (ALG II und Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Daten liegen differenziert nach Geschlecht, Nationalität und Altersgruppen vor. |
Weiterführende Informationen |
Angaben für Niedersachsen auf Ebene der Verwaltungseinheiten (Einheits- und Samtgemeinden) sind verfügbar in der LSN-Online Datenbank (Statistische Erhebung > 255 Soziale Mindestsicherung). Ausführliche Informationen werden im Rahmen des vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) finanzierten Projekts „Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen“ vom LSN zusammengestellt. Methodische Erläuterungen und Ergebnisse für Bund und Länder werden im Statistik Portal veröffentlicht. |