Definition des Indikators |
Als erwerbslos gelten solche Personen, die normalerweise erwerbstätig sind und zurzeit nur vorübergehend, da sie noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sowie Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die sich um eine Lehr- bzw. Arbeitsstelle bemühen. Die Bezeichnung „erwerbslos“ ist unabhängig davon, ob jemand bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsloser oder als Arbeitssuchender gemeldet ist bzw. Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht. Personen, die normalerweise keinem Erwerb nachgehen, z.B. nicht berufstätige Ehefrauen, gelten nicht als erwerbslos. Der Erwerbslosenanteil bezieht, gegliedert nach Altersgruppen, die Zahl der Erwerbslosen auf die aller Personen im Erwerbsalter (15 bis unter 65 Jahre). |
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Methodische Hinweise |
Die Daten entstammen dem Mikrozensus. Diese Bevölkerungsstichprobe erhebt bundesweit jährlich bei 1 Prozent der Haushalte demographische, erwerbs- und familienstatistische Basisdaten. Der regionale Nachweis der Ergebnisse erfolgt nach dem Wohnort der Befragten. Eine Person hat nach dem Mikrozensus einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen: |
Weiterführende Informationen |
Angaben für Niedersachsen und methodische Erläuterungen finden sich fortlaufend in den jährlich erscheinenden Statistischen Berichten Niedersachsen A I 5, A VI 2, A VI 4, Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Haushalte und Familien. Weitere methodische Erläuterungen und bundesweite Ergebnisse sind zu finden in:Statistisches Bundesamt:Fachserie 1 Reihe 4.1.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland (erscheint jährlich). |