Indikator Beschreibung 1.1
Bevölkerung in Niedersachsen
Zur Bevölkerung zählen alle Menschen, die in einem definierten Gebiet dauerhaft wohnen. Diese werden der Gemeinde zugerechnet, in der sie ihre alleinige Wohnung oder bei mehreren Wohnungen in verschiedenen Gemeinden ihren Erstwohnsitz haben („Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie Angehörigen der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Zur Bevölkerung zählen alle Menschen, die in einem definierten Gebiet dauerhaft wohnen. Diese werden der Gemeinde zugerechnet, in der sie ihre alleinige Wohnung oder bei mehreren Wohnungen in verschiedenen Gemeinden ihren Erstwohnsitz haben („Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie Angehörigen der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Indikator 1.1.1
Indikator 1.1.3
Indikator Beschreibung 1.2
Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen
Zu den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich nicht nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung.
Die Ausländerstatistik ermöglicht jährlich zum 31.12. einen umfassenden statistischen Überblick zur ausländischen Bevölkerung. Die Auszählung des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländerzentralregisters (AZR) gibt Aufschluss über Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand der Ausländerinnen und Ausländer. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte, sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Familien werden nicht aufgeführt, da sie nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterliegen.
Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird ab 2016 im Ausländerzentralregister ein Rundungsverfahren angewendet. Fallzahlen werden hierzu auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Dadurch können Rundungsdifferenzen auftreten, so dass das Insgesamt-Ergebnis von der Summe der Einzelwerte abweichen kann.
Zu den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich nicht nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung.
Die Ausländerstatistik ermöglicht jährlich zum 31.12. einen umfassenden statistischen Überblick zur ausländischen Bevölkerung. Die Auszählung des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländerzentralregisters (AZR) gibt Aufschluss über Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand der Ausländerinnen und Ausländer. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte, sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Familien werden nicht aufgeführt, da sie nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterliegen.
Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird ab 2016 im Ausländerzentralregister ein Rundungsverfahren angewendet. Fallzahlen werden hierzu auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Dadurch können Rundungsdifferenzen auftreten, so dass das Insgesamt-Ergebnis von der Summe der Einzelwerte abweichen kann.
Indikator 1.2.1
Indikator 1.2.3
Indikator 1.2.4
Indikator 1.2.5
Indikator 1.2.8
Indikator Beschreibung 1.3
Menschen mit Migrationshintergrund
In der amtlichen Statistik wurde ein umfassendes Konzept zur Erfassung des Migrationshintergrundes erstmals mit dem Mikrozensus 2005 eingeführt. Dazu wurde zusätzlich eine Reihe von Fragen zur Migration aufgenommen, aus denen der Migrationshintergrund abgeleitet wird.
Eine vollständige Übertragung auf andere Statistiken außerhalb des Mikrozensus ist aufgrund der Komplexität der Definition nicht möglich. Zur Bestimmung des Migrationshintergrundes wird (1.) nur die Zuwanderung auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik ab 1950 berücksichtigt, um den Großteil der Zuwanderung durch kriegsbedingte Vertreibung nicht einzubeziehen. Zudem werden (2.) auch die Nachkommen der Zugewanderten berücksichtigt, die bereits in der Bundesrepublik geboren wurden und (3.) wird für alle Ausländerinnen und Ausländer sowie für alle Eingebürgerten ein Migrationshintergrund unterstellt. Im Integrationsmonitoring Niedersachsen wird für die dargestellten Jahre vor 2017 der Migrationshintergrund im engeren Sinne verwendet: Von den Deutschen mit Migrationshintergrund, die seit Geburt Deutsche sind, werden nur jene hinzugezählt, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil im selben Haushalt leben. Nur dann liegt die für die Zuordnung entscheidende Elterninformation vor. Für alle Jahre nach 2016 wird der Migrationshintergrund im weiteren Sinne dargestellt: Der Migrationshintergrund im weiteren Sinne kann anhand der Zusatzfragen zum Migrationsstatus der nicht im Haushalt lebenden Eltern ab 2005 in vierjährigem Rhythmus und ab dem Jahr 2017 jährlich dargestellt werden. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 sind unter anderem aufgrund methodischer Effekte im Rahmen einer Neugestaltung der Erhebung sowie insbesondere aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in Ihrer Datenqualität eingeschränkt. Auf die Verwendung dieser Ergebnisse wird daher verzichtet.
In der amtlichen Statistik wurde ein umfassendes Konzept zur Erfassung des Migrationshintergrundes erstmals mit dem Mikrozensus 2005 eingeführt. Dazu wurde zusätzlich eine Reihe von Fragen zur Migration aufgenommen, aus denen der Migrationshintergrund abgeleitet wird.
Eine vollständige Übertragung auf andere Statistiken außerhalb des Mikrozensus ist aufgrund der Komplexität der Definition nicht möglich. Zur Bestimmung des Migrationshintergrundes wird (1.) nur die Zuwanderung auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik ab 1950 berücksichtigt, um den Großteil der Zuwanderung durch kriegsbedingte Vertreibung nicht einzubeziehen. Zudem werden (2.) auch die Nachkommen der Zugewanderten berücksichtigt, die bereits in der Bundesrepublik geboren wurden und (3.) wird für alle Ausländerinnen und Ausländer sowie für alle Eingebürgerten ein Migrationshintergrund unterstellt. Im Integrationsmonitoring Niedersachsen wird für die dargestellten Jahre vor 2017 der Migrationshintergrund im engeren Sinne verwendet: Von den Deutschen mit Migrationshintergrund, die seit Geburt Deutsche sind, werden nur jene hinzugezählt, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil im selben Haushalt leben. Nur dann liegt die für die Zuordnung entscheidende Elterninformation vor. Für alle Jahre nach 2016 wird der Migrationshintergrund im weiteren Sinne dargestellt: Der Migrationshintergrund im weiteren Sinne kann anhand der Zusatzfragen zum Migrationsstatus der nicht im Haushalt lebenden Eltern ab 2005 in vierjährigem Rhythmus und ab dem Jahr 2017 jährlich dargestellt werden. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 sind unter anderem aufgrund methodischer Effekte im Rahmen einer Neugestaltung der Erhebung sowie insbesondere aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in Ihrer Datenqualität eingeschränkt. Auf die Verwendung dieser Ergebnisse wird daher verzichtet.
Indikator 1.3.1
Indikator Beschreibung 1.4
Das Wanderungsgeschehen in Niedersachsen
Die Zuzüge aus dem Ausland und die Fortzüge in das Ausland sind aussagekräftige Indikatoren des Wanderungsgeschehens in Niedersachsen. Der Wanderungssaldo ist die Differenz aus den Zuzügen aus dem Ausland nach Niedersachsen und den Fortzügen aus Niedersachsen in das Ausland.
Die Zuzüge aus dem Ausland und die Fortzüge in das Ausland sind aussagekräftige Indikatoren des Wanderungsgeschehens in Niedersachsen. Der Wanderungssaldo ist die Differenz aus den Zuzügen aus dem Ausland nach Niedersachsen und den Fortzügen aus Niedersachsen in das Ausland.